Hübner Immobilien

Ihr Dienstleister beim VerKauf!

1) Erbpachtverträge jetzt auflösen.

In Zeiten von moderaten Zinsen besteht die Chance, bestehende Erbpachtverträge zwischen Privatleuten harmonisch aufzulösen. Jede Partei wird besser gestellt und kann sich die eigenen Dinge für die persönliche Zukunft optimieren. Wir moderieren entsprechende Projekte in ganz Norddeutschland. Das Video erklärt unser Vorgehen.



2) Bebautes Grundstück als Erbpachtobjekt verkaufen.

Bei dieser Lösung gelangt der Immobilieneigentümer durch den Verkauf des bebauten Grundstückes zu mehr Liquidität, ohne sein Haus abgeben zu müssen. In der Regel wohnt er weiter in seinem Heim oder vermietet dieses. Unsere Kunden bessern sich mit dieser Transaktion die eigene Rente auf. Unter speziellen Voraussetzungen kann damit gar eine Zwangsversteigerung abgewendet oder Erben abgegolten werden. 


Grundstück als Erbpachtobjekt verkaufen
Im Sommer 2024 wurde diese Lösung bei uns gemeinsam mit einem Investor "geboren". Weitere Infos hier im Download!
Fly2 Erbpacht09.pdf (992.62KB)
Grundstück als Erbpachtobjekt verkaufen
Im Sommer 2024 wurde diese Lösung bei uns gemeinsam mit einem Investor "geboren". Weitere Infos hier im Download!
Fly2 Erbpacht09.pdf (992.62KB)


Hintergrund

Generell gilt, dass sich eine kurze Restlaufzeit des Erbpachtrechtsvertrages negativ auf den Hypotheken-Zins der Bank auswirkt, wenn ein neue Käufer die Steine finanzieren will. Dies gilt speziell für den Fall, wenn der Erbpachtgeber eine private Person ist.

Ein heutiger Erbpachtnehmer ("Meyer") kann bei einem privaten Erbpachtgeber ("Müller") in Probleme "laufen", wenn er sein Haus in Zukunft optimal an eine dritte Person verkaufen will.

Involvierte Banken pochen oft auf eine vollständige Rückzahlung 10 Jahre vor Ende des gültigen Erbbaurechtsvertrages.



In der gültigen Immobilienwertverordnung (ImmoWertV) kommen Erbbaurechte nicht vor. Bei der Bewertung wird – wenn möglich – auf Vergleichswerte aus der Region zurückgegriffen. Daneben kommen das finanzmathematische Verfahren und das sogenannte Münchener Verfahren zum Einsatz, wobei letzteres gängiger ist. Beim finanzmathematischen Verfahren werden der Bodenwert-Anteil und der Gebäudewert gesondert ermittelt und dann zusammengeführt. Beim Münchener Verfahren wird zunächst der Wert des Gebäudes und des Grundstücks im Volleigentum ermittelt. Anschließend erfolgen verschiedene Abschläge: 

(Quelle. Dt. Erbbaurechtsverband, Berlin)